25 Feb
EXIST – Gründerstipendium
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschreibt die Konditionen und Bedingungen des EXIST – Gründerstipendiums:
Konditionen und Bedingungen zum EXIST-Gründerstipendium
Die Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründerstipendium zu attraktiven Konditionen, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.
Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. Anhand unseres beispielhaften Projektverlaufs können Sie sich über die Meilensteine der EXIST-Förderphase informieren. Entdecken Sie auch aktuell laufende EXIST-Gründungsprojekte.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
- außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Hochschulen
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
- Gründerteams bis max. drei Personen.
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
- Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
- Coaching:
- 5.000 Euro
- Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel
- Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit“
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?
Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.
Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wann kann der Antrag gestellt werden?
- Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördermittelgeber
EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Der ESF gehört zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Nähere Informationen dazu unter www.die-strukturfonds.de.
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